Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber eurosun.at Reisegast,

wir empfehlen Ihnen, die Bestimmungen des § 651 a ff. BGB zu lesen. Diese Bedingungen bzw. Regeln sind als Ergänzung zu sehen, die das Vertrags-verhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und eurosun.at als Vermittler sowie den Leistungsträgern (Reiseveranstaltern, Reiseversicherungen, Mietwagen- unternehmen und sonstigen Leistungsträgern) regeln.

eurosun.at weist ausdrücklich darauf hin, dass lediglich ein Vermittlungsvertrag mit eurosun.at zustande kommt. Reise – Dienstleistungsvertäge werden immer mit dem jeweils genannten Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des einzelnen Leistungsträgers abgeschlossen. Vor der Reisebuchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angezeigt. Sie müssen dann vom Teilnehmer bzw. Reisenden bestätigt werden. Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers nicht vorliegen (z.B. bei Linienflügen), so kommen diese Bedingungen von eurosun.at zur Anwendung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Reiseteilnehmer sich vor Abschluss der Buchung beim zuständigen auswärtigen Amt über die Einreisebedingungen ihres Reiseziels zu informieren haben. Des Weiteren sind die Reiseteilnehmer persönlich verpflichtet, im Falle einer Visumspflicht für die Einreise selbst dafür Sorge zu tragen, dass ein solches Visum beantragt und erteilt wird. Ferner haben die Reiseteilnehmer darauf zu achten, dass der Reisepass bzw. das öffentlich ausgestellte Passdokument bei Antritt der Reise mindestens noch eine Gültigkeit von sechs Monaten aufweist.

eurosun.at hat nicht die Pflicht die Angaben der Leistungsträger zu prüfen. Weiterhin übernimmt eurosun.at keine Haftung gegenüber einem Teilnehmer bzw. Reisenden für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern eurosun.at diese Daten und Informationen nicht vorsätzlich falsch oder diese Angaben trotz schwerer Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt hat.

1. Vertragsinhalt

Über den Onlinedienst www.eurosun.at oder einen telefonischen Auftrag, können Sie sowohl eine Beförderung, Pauschalreisen oder sonstige touristische Einzelleistungen wie zum Beispiel nur Flug, nur Hotel oder Ferienwohnung, Reiseversicherungen und Transfers buchen als auch kombinierte Einzelleistungen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie ab der Annahme durch eurosun.at gebunden. Ihr Buchungsauftrag kann durch eurosun.at telefonisch, per E-Mail, Telefax oder online angenommen werden. Bei Eingang eines Buchungsauftrages erhält der Kunde eine automatisiert generierte E-Mail Bestätigung. Der Vertragsschluss kommt durch die individuelle Bestätigungsmail, den Anruf eines Mitarbeiters oder die Faxbestätigung zustande.

Der Anmelder übernimmt die Haftung für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Person. Die vertragliche Pflicht von eurosun.at ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reiseleistung, Beförderungsleistung bzw. einzelner touristischer Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflicht. Die Haftung an eurosun.at als Vermittler über vermittelte touristische Leistungen (z.B. Beförderungen) beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger. Sie stellen keine eigene Zusicherung von eurosun.at gegenüber dem Teilnehmer bzw. dem Reisenden dar. Bei den vermittelten Leistungen übernimmt eurosun.at keine Haftung für die Leistungserbringung. eurosun.at steht lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer bzw. des Teilnehmers an den Leistungsträger ein.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Vertragstext nach Vertragsschluss nicht von eurosun.at gespeichert wird. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich bei der Buchung den Vertragstext abspeichern.

2. Registrierung

Zur Nutzung der auf eurosun.at Angebotenen Leistungen ist keine Registrierung erforderlich.

3. Storno- und Umbuchungsgebühren bei Pauschalreisen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu 100 % des Reisepreises anfallen können (je nach Reiseveranstalter und Zeitpunkt der Stornierung). Stornierungen und Umbuchungen können nur über eurosun.at (Servicecenter Deutschland: Stockholmer Str. 30, D-13359 Berlin) erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich mit Angabe der Buchungsnummer, der Reiseteilnehmer und des Reisedatums per Post oder per E-Mail an service@eurosun.ch oder per Telefax an +49 (0) 30 440 200-35 mitgeteilt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Stornierung per Einschreibebrief. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornogebühren sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Flugstrecken oder Leistungen ist ausgeschlossen. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt der Anspruch auf Stornogebühren:

bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
30 – 20 Tage vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
19 – 08 Tage vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises
07 – 02 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

ab 1 Tag von Reisebeginn
und bei nicht erscheinen: 100 % des Reisepreises

4. Stornogebühren und Umbuchungen bei Linienflügen

Es gelten die Regeln / Tarifbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften. Im Wesentlichen gilt, dass in den billigsten Preisklassen eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder gar nicht möglich ist. Stornogebühren werden stets der IATA-Richtlinie entnommen. Bei Flugangeboten (Sonderpreise) gelten, sofern nichts anders bestimmt ist, folgende Regelungen:

Nach Flugscheinausstellung 75 € bis 200 € pro Person. In Ausnahmefällen kann die Stornierung bis 100 % des Ticketpreises betragen.

5. Hotel

Hierbei gelten die jeweiligen Bedingungen des Hotels.

6. Mietwagen

Es gelten besondere Bedingungen für Mietwagenbuchungen. Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters durch.

7. Sonder- und Charterflüge

Der Kunde ist verpflichtet alle Sonder- und Charterflüge spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter nochmals zu bestätigen. Erfolgt eine solche nochmalige Bestätigung nicht, so besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft sind verbindlich.

8. Zahlung

Grundsätzlich gibt es bei den einzelnen Reiseveranstaltern große Unterschiede, was die Zahlungs- modalitäten betrifft. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten des gewählten Angebotes werden Ihnen in der Buchungsmaske angezeigt.

Unsere Servicecenter Mitarbeiter informieren Sie auch gerne ausführlich, telefonisch oder per Email über die Zahlungsabwicklung.
Direktinkasso

Beim Direktinkassoverfahren erhalten Sie die Rechnung direkt vom Veranstalter, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben. Sie können bequem per Überweisung bezahlen. Einige Leistungsträger verlangen bei der Buchung die Angabe Ihrer Bankverbindung, um den Rechnungsbetrag direkt von Ihrem Bankkonto abzubuchen.

Nach dem Eingang des Reisebetrages durch Überweisung oder Lastschrift erfolgt der Ticketversand in der Regel direkt vom Veranstalter an den Kunden.

Bitte beachten Sie, dass eine Lastschriftzahlung bei den meisten Veranstaltern nur von einem deutschen Bankkonto aus möglich ist.
Überweisung/Bareinzahlung an eurosun.at

Sollte kein Direktinkasso vorliegen, erhalten Sie von uns eine Rechnung mit dem Reisepreis. Den Betrag können Sie auf das Konto von eurosun.at überweisen oder bei Ihrem Kreditinstitut bar einzahlen.

Der Unterlagenversand erfolgt nachdem eurosun.at den Zahlungsbeleg per Post oder Telefax erhalten hat bzw. nachdem das Kreditinstitut den Geldeingang bestätigt hat.

Sollte die Zahlung per Überweisung oder Bareinzahlung erfolgen, so ist eine Bankbestätigung über die unwiderruflich durchgeführte Zahlung notwendig.
Die Zahlung mit Kreditkarte

Bei vielen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften können Sie auch mit Ihrer Kreditkarte bezahlen. Diese akzeptieren zumeist American Express, Mastercard und Visa Karten. Bitte beachten Sie, dass je nach Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr für die Zahlung mit Kreditkarte erhoben wird. Genaueres hierzu entnehmen Sie bitte den AGB des jeweiligen Veranstalters. Unsere Servicecenter Mitarbeiter geben Ihnen gerne nähere Informationen über die entsprechenden Zahlungsmöglichkeiten.
Zeitpunkt des Zahlungsvorganges

Da es auch hier große Unterschiede bei den einzelnen Veranstaltern gibt, kann leider keine allgemeingültige Aussage zum Zahlungszeitpunkt getroffen werden. In der Regel ist bei kurzfristigen Buchungen, deren Reiseantritt weniger als 30 – 40 Tage in der Zukunft liegt, die vollständige Zahlung sofort fällig. Bei längerfristigen Buchungen ist in der Regel eine Anzahlung von 20 – 30% des Reisepreises sofort, sowie die Restzahlung 30 – 40 Tage vor Reiseantritt fällig. Genaue Angaben zum Zahlungszeitpunkt entnehmen Sie bitte den AGB des jeweiligen Veranstalters. Bei allen von eurosun.at vermittelten Leistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.

9. Versicherungen

Die Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Preis enthalten, deshalb wird empfohlen eine solche Versicherung abzuschließen und auch eine Reiseversicherung sowie die Ersatzversicherung, die Ihnen ebenfalls eurosun.at gerne vermittelt. Eine Reiserücktrittskostenversicherung / Ersatzversicherung kann nur mit der Buchung gemeinsam abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss dieser Versicherung ist nur laut den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Versicherung möglich.

10. Newsletter

  1. eurosun.at sendet dem Kunden im Rahmen dieses Dienstes regelmäßig einen Newsletter zu. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch darauf, von eurosun.at für den Newsletter registriert zu werden. eurosun.at behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
  2. Es besteht seitens des registrierten Kunden kein Anspruch auf Zusendung des Newsletters. eurosun.at kann die Übersendung der Newsletter jederzeit ohne Vorankündigung aussetzen oder einstellen.
  3. Die in den Newslettern enthaltenen Informationen stellen lediglich eine unverbindliche Information seitens eurosun.at dar. eurosun.at übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der einzelnen Newsletter.
  4. Die Beiträge verbleiben im geistigen Eigentum von eurosun.at und dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von eurosun.at zugänglich gemacht werden.
  5. Der Kunde kann die Zusendung der Newsletter durch eurosun.at jederzeit beenden.

11. Haftungsbeschränkungen

Für entstandene Schäden im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet eurosun.at gegenüber allen Teilnehmern/Reisenden nur soweit auf Schadensersatz, wie

  1. ein Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht durch eurosun.at, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist,
  2. die eurosun.at vor oder bei Vertragsabschluß eine bestimmte Eigenschaft der vertraglichen Leistung zugesichert hat und diese Eigenschaften nach Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht vorhanden ist oder
  3. der Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Hauptvertragspflicht verursacht wurde, d.h. einer für den Teilnehmer/Reisenden so bedeutenden Vertragspflicht, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, ohne auf die Erfüllung dieser Vertragspflicht vertrauen zu können.

Soweit eurosun.at für grob fahrlässiges Tun oder Unterlassen nach 1) haftet und bezüglich jeder Haftung gem. 2) und 3) ist die Haftung betragsmäßig auf die Höhe des Reisepreises oder der vermittelten Leistung begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Körperschäden.

12. Abtretungsverbot

Gegen eurosun.at ist eine Abtretung von Ansprüchen an eine dritte Person, auch an Verwandte oder den Ehegatten ausgeschlossen. Diese Ansprüche beziehen sich auf den Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit stehender Leistungen. Weiterhin ist eine gerichtliche Geltendmachung erwähnter Ansprüche des Teilnehmers bzw. Reisenden durch eine dritte Person im eigenen Namen unzulässig.

13. Gerichtsstand bei Streitigkeiten

Der Vertrag unterliegt schweizer Recht (Gerichtsstand Kanton Zürich). Bei Streitigkeiten kann eurosun.at nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen von eurosun.at gegen den Reisenden/Anmelder ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage von eurosun.at richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von eurosun.at maßgebend.

Anschrift:

eurosun.at ist eine Marke der

Eurosun Holding AG (swiss)
Flughafenstr. 16
CH-8302 Kloten

Telefon: 0041 (0)43 / 333 1981
Fax: 0041 (0)43 / 333 1982

e-mail: info@eurosun24.ch

Stand: März 2012